In Anbetracht der doch erheblichen Zahl von Operationen in den Urlaubsländern als Folge von Unfällen oder Überfällen ist die Frage der Flugreisetauglichkeit heute von zunehmender Bedeutung.
Grundsätzlich gilt, dass in Abhängigkeit der Art des operativen Eingriffes ein zeitlicher Abstand vor dem Antritt einer Flugreise einzuhalten ist. Dies betrifft zum einen Personen, die nach einer überstandenen Operation zu einem Erholungsurlaub in die Ferne aufbrechen sowie diejenigen, die nach einem überraschend notwendig gewordenen Eingriff im Urlaubsland den Heimflug antreten wollen.
Der Grund für den notwendigen Zeitabstand zwischen einer Operation und dem Antritt einer Flugreise leitet sich aus den physikalischen Grundlagen des Fliegens ab. Da Verkehrsflugzeuge in einer Höhe von 13.000 m fliegen, muss der Kabinendruck angepasst werden. Eingestellt wird ein konstanter Luftdruck, der einer Höhe von 1.800 bis 2.400 m (zulässige Obergrenze: 3000 m) entspricht. In Ableitung der Gasgesetze bedeutet dies, dass sich bei abnehmendem Druck die Gasvolumina umgekehrt proportional des Umgebungsdruckes bei konstanter Temperatur und Luftfeuchte ausdehnen.
23.04.2009 - Flugreisen nach operativen Eingriffen?
Gefährdete Personen unbedingt gegen Hepatitis B impfen
Nach einer vorangegangenen größeren abdominellen Operation, wie zum Beispiel einer Appendektomie, Kolektomie oder Herniotomie, müssen in der Regel mindestens 6 Wochen vor dem Antritt einer Flugreise vergangen sein, da es sonst unter Umständen zu einer Narbendehiszenz kommen kann. Erfolgte eine endoskopische Operation, zum Beispiel eine Cholezystektomie, sollte eine Frist von etwa 10 Tagen eingehalten werden.
Für Stomaträger wird empfohlen vor dem Abflug den Beutel zu entleeren. Ferner sollten Stomaträger bereits einige Tage vor dem Abflug den Meteorismus medikamentös minimieren. Nach einer thorakalen Operation sind stabile Narbenverhältnisse die Voraussetzung für die Flugreisetauglichkeit.
Hingegen muss nach einer Herzoperation, wie zum Beispiel einer Bypass-OP, in der Regel nur kurz pausiert werden. Nach einer Lungenoperation ist eine Frist von mindestens 6 Wochen vor dem Antritt einer Flugreise einzuhalten. Der rekonvaleszente Urlauber sollte auch berücksichtigen, dass die operativen Möglichkeiten in den Urlaubsländern bzw. -regionen teilweise eingeschränkt sind.
Dadurch können Komplikationen, die in Folge der Flugreise auftreten, zum Teil nicht adäquat versorgt werden. Auch ist der Urlauber sicherlich nicht von der Vorstellung angetan, in einem Krankenhaus im Urlaubsland, fernab von Angehörigen oder Freunden, sich notfallmäßig stationär behandeln zu lassen.
Das größte Problem stellen Flugreisen nach neurochirurgischen Eingriffen mit Eröffnung der Schädelhöhle dar. In diesen Fällen sollte mindestens ein Zeitraum von 6 Monaten eingehalten werden. Auch Eingriffe im HNO-Bereich können die Flugreisetauglichkeit temporär einschränken. Insbesondere ist dies problematisch, wenn die Druckdifferenzen zwischen der Paukenhöhle und der äußeren Umgebung beim Steig- und Sinkflug nicht durch abschwellende Nasensprays oder das Valsalva-Manöver ausgeglichen werden können.
Hingewiesen sei auch auf die Sanierung des Zahnstatus vor einer Flugreise, da dies unangenehmen Zwischenfällen vorbeugen kann. Die durch die Druckdifferenzen bedingten Zahnschmerzen werden in der Regel durch entzündliche Prozesse mit Gasbildung im pulpanahen Bereich verursacht. Die Ausdehnung des Gases führt dann zu den schmerzhaften Irritationen. Dies gilt unter anderem anderem besonders für Urlauber, die im Urlaub Tauchgänge planen. Gefährdete Reisende sollten zudem unbedingt rechtzeitig vor dem Urlaub gegen Hepatitis B geimpft werden, da das nosokomiale Übertragungsrisiko in Urlaubsländern sicherlich deutlich erhöht ist.
Bei speziellen Fragen zur Flugreisetauglichkeit eines Patienten sollte sich der Hausarzt an einen Flugmediziner oder an den medizinischen Dienst der Fluggesellschaften wenden. Dadurch lassen sich für den Patienten gefährliche oder gesundheitsgefährdende Situationen verhindern (Prof. Dr. med. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg).
© Medizinische Enzyklopädie 2010
