08.06.2004 - Landgericht befaßt sich mit Fettwegspritze

Maulklappe für Fachgesellschaften wegen Fettwegspritze?

Fettwegspritze - handfeste Interessen oder alles nur Schmu?
Fettwegspritze: Handfeste Interessen?

Am Landgericht Verden/Aller wurden zwei unterschiedliche Verfahren zur umstrittenen Fettwegspritze verhandelt.

Auf Anfrage von medixtra.com wurde gestern in einem Verfahren (AZ 10-O-38/04) ein Vergleich geschlossen: Demnach verpflichtete sich die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch Plastische Chirurgie (DGÄPC) freiwillig, in ihrem Internet-Tipp vom Januar 2004 auf ihrer Homepage einen Hinweis einzusetzen, dass es sich bei der Warnung vor der Fettwegspritze um die Meinung des Verbandes handele und dass mögliche Folgen wie die Dellenbildung noch nicht abschließend wissenschaftlich geklärt seien.

Ein weiteres Verfahren läuft ebenfalls am Landgericht Verden; dem Verband der Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC) wird dabei ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro angedroht, wenn dieser weiterhin behauptet, die Fettwegspritze führe zu unschönen Ergebnissen wie Dellen oder Zysten und zu schweren Nebenwirkungen. Von Seiten des Verbandes wurde mit Hinweis auf das laufende Verfahren heute keine Stellungnahme abgegeben. 

Die Diskussion um die "Fettwegspritze" wird unter Experten und in den Medien kontrovers geführt. Mehrfach haben Ärzte und Patienten berichtetet, das nach Anwendung der Fettwegspritze unter anderem Dellen aufgetreten seien. In den Medien spukte bereits heute eine Presseaussendung aus Wien, beide Verbände dürften keine "Schreckensmeldungen" über die Fettwegspritze mehr verbreiten, ansonsten würden "massive Konsequenzen" drohen. 

Lipostabil - ein Medikament zur Blutfettspiegelsenkung - ist für Fettwegspritze in Deutschland und Österreich nicht zugelassen.

© Medizinische Enzyklopädie 2010