23.05.2007 - Was tun bei Störungen der sexuellen Präferenz?

Neue Behandlungs-Leitlinie für die Praxis

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) neue Behandlungsleitlinien für die Diagnose, Therapie und Prognose bei Störungen der sexuellen Präferenz erarbeitet, die soeben beim Steinkopff Verlag, Darmstadt, erschienen sind. Ziel dieser Praxisleitlinien ist es, in komprimierter Form sowohl die Fachöffentlichkeit als auch interessierte Laien sowie Betroffene, über das grundlegende Wissen der Störungen menschlichen Sexualität und über deren Therapieoptionen zu informieren.

Orientierungspunkt ist dabei, die unterschiedlichen sexuellen Ausdrucksformen des Menschen nicht zu pathologisieren, sondern den Störungsbegriff auf Formen zu beschränken, die mit einem direkten, subjektiven Leiden der Betroffenen an ihrer Sexualität verbunden sind oder aber mit einem eindeutigem Leiden anderer Menschen einhergehen. Entsprechend orientieren sich die Autorinnen und Autoren an den psychiatrischen Diagnosesystemen ICD-10 bzw. dem amerikanischen DSM-IV. Vor diesem methodischen Hintergrund werden die klinischen Bilder des Fetischismus und des fetischistischen Transvestitismus, des Exibitionismus und Voyeurismus, der Pädophilie sowie des Sadismus und Masochismus diskutiert.

Neben den diagnostischen Kriterien sowie den Therapiemöglichkeiten mittels Psychotherapie und Psychopharmakologie kommen die Aspekte der Komorbidität, also das Zusammenspiel mit anderen Erkrankungsformen wie den psycho-organischen Beeinträchtigungen, den schizophrenen Psychosen, den affektiven Störungen, den Sucht-, Angst- und Zwangsstörungen oder Persönlichkeitsstörungen ebenfalls nicht zu kurz. Darüber hinaus diskutieren die Autorinnen und Autoren dieser Praxisleitlinie auch Rechtsfragen der Therapie bzw. der ärztlichen Behandlungsnotwendigkeit, etwa wenn eine psychiatrisch benennbare Störung vorliegt, akute Selbst- bzw. Fremdgefährdung besteht oder die Einsicht des Patienten in die Behandlungsnotwendigkeit nicht zu erwarten ist... [mehr]