25.03.2007 - Der Qualitätsbericht nach § 137 SGB V als Kommunikations-Instrument für Krankenhäuser

Ergebnisse einer empirischen Untersuchung

(Dipl.-Betrw. Sarah Josefus; Dr.med. Petra Hundt, MBA; Prof. Dr. Detlef Steinhausen)

Die umstrittene Gesundheitsreform tritt trotz vieler Widerstände ab dem 01. April 2007 in Kraft. Das wird für den Gesundheitssektor und speziell für Krankenhäuser bedeuten, dass es zu finanziellen Zusatzbelastungen kommen wird, die den Konkurrenzdruck unter den Krankenhäusern weiter verschärfen. Die neue Gesundheitsreform enthält nach Meinung von Experten aber nicht ausschließlich negative Änderungen und zusätzliche Belastungen, sondern soll nachhaltig die Gesamtstruktur des Gesundheitsversorgungssystems in der Bundesrepublik Deutschland positiv beeinflussen können.

Vor diesem Hintergrund und dem zukünftig stetig steigenden Konkurrenzdruck unter den Krankenhäusern, stellt die Einführung des gesetzlich strukturierten Qualitätsberichtes nach § 137 SGB V, welcher alle Krankenhäuser seit August 2005 dazu verpflichtet, diesen alle zwei Jahre zu erstellen, ein potenzielles Kommunikationsinstrument im Qualitäts- und Leistungswettbewerb dar. Die Krankenhäuser bekommen somit die Möglichkeit ihr Leistungsspektrum positiv in der Öffentlichkeit darzustellen und sich dadurch von der Konkurrenz abzugrenzen.

Ein Ziel des gesetzlichen Qualitätsberichtes ist es, eine Entscheidungshilfe für Patienten und Versicherte im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu sein. Ob und inwieweit dieses Ziel von dem ersten Qualitätsbericht erreicht wurde, war Thema einer empirischen Untersuchung an der Fachhochschule Münster im November 2006 eruiert. Dazu wurden insgesamt 202 Systemteile von Qualitätsberichten nach speziell herausgearbeiteten Beurteilungskriterien untersucht und es wurde ermittelt, ob die Systemteile für die Zielgruppe Patient und Versicherter  tauglich sind. Die Auswahl der Qualitätsberichte setzt sich folgender Maßen zusammen: die 90 größten Krankenhäuser (über 750 Betten), 56 Krankenhäuser mit 750 bis 250 Betten und 56 Krankenhäuser bis 250 Betten.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen deutlich, dass der Qualitätsbericht noch keine gute Entscheidungshilfe für die Zielgruppe Patient darstellt. Die Systemteile sind schwer verständlich, unübersichtlich und untereinander schlecht vergleichbar. Nur weniger als die Hälfte der untersuchten Systemteile waren so gestaltet, dass sie von den Patienten als eine Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung genutzt werden konnte. Deutliche Unterschiede zeigten sich dabei bei den drei Größenkategorien der Krankenhäuser, wobei die größten Krankenhäuser die meisten tauglichen Systemteile veröffentlicht hatten. Ein Problem hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Systemteile ist sicherlich, dass der Qualitätsbericht an zu viele verschiedene Zielgruppen gerichtet ist.

Neben der Untersuchung der Systemteile wurden deutschlandweit 33 Qualitätsbeauftragte von Krankenhäusern zum Thema Qualitätsbericht befragt, um herauszufinden wie diese selber die Tauglichkeit der Systemteile einschätzen und ob ihrer Meinung nach der Qualitätsbericht bzw. der Systemteil von den Patienten überhaupt verstanden und genutzt wird. Die Befragung der Qualitätsbeauftragten hat das Ergebnis der empirischen Unteruchung der Systemteile bestätigt.

Auch die Qualitätsbeauftragten sind der Meinung, dass die Systemteile für Patienten bisher keine gute Entscheidungshilfe darstellen. Gründe dafür sind nach Meinung der Befragten, dass zum einen zu viele Patienten nichts von der Existenz des gesetzlichen Qualitätsberichtes wissen und zum anderen, dass die Patienten bei der Erstellung der Qualitätsberichte kaum berücksichtigt wurden, so dass der bisherige Systemteil viel zu unverständlich formuliert ist. Obwohl Dreiviertel der befragten Qualitätsbeauftragten der Meinung sind, dass die Patienten die wichtigste Zielgruppe des Qualitätsberichtes sind, haben sie dies bei der Erstellung des ersten Qualitätsberichtes scheinbar kaum oder gar nicht berücksichtigt.

Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung der Systemteile und der Befragung der Qualitätsbeauftragten zeigen, dass viele Krankenhäuser das Leistungsvermögen und die Wirkungsfähigkeit des Qualitätsberichtes und somit ihre Chance, die eigene Position im Wettbewerb zu stärken, noch nicht richtig erkannt haben. Aufgrund mangelnder Übersichtlichkeit, schwerer Verständlichkeit und schlechter Vergleichbarkeit ist der Systemteil des bisherigen Qualitätsberichtes für Patienten als nicht sonderlich tauglich einzustufen.

Dies liegt zum einen daran, dass die Krankenhäuser das Potenzial des Qualitätsberichtes im Rahmen ihrer Kommunikationspolitik noch nicht erkannt haben und zum anderen, dass die gesetzlich vorgegebene Strukturierung des Qualitätsberichtes, mit Hinblick auf die Zielgruppe Patient erheblichen Verbesserungen bedarf.

Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, steigendem Konkurrenzdruck und dem voranschreitenden Qualitäts- und Leistungswettbewerb werden sich in Zukunft die Strukturen im Krankenhaussektor erheblich verändern. Vor diesem Hintergrund müssen Krankenhäuser sich immer mehr als Dienstleitungsunternehmen verstehen, da die Öffentlichkeit die Gesundheitsleistungen in Krankenhäusern immer stärker als reine Dienstleistungen wahrnimmt.

Der zunehmende Druck im Rahmen des Leistungs- und Qualitätswettbewerbes impliziert, dass die Krankenhäuser ihr Leistungsangebot und deren Qualität mit zunehmendem Fokus auf die Zielgruppe Patient kommunizieren müssen. Darüber hinaus hat das Überangebot an Krankenhausleistungen den Wandel vom Verkäufer- zum Käufermarkt im Krankenhaussektor vorangetrieben. Daher ist es für Krankenhäuser unumgänglich geworden, eine verstärkte Kunden- bzw. Patientenorientierung zu implementieren.

Der seit August 2005 gesetzlich verpflichtende Qualitätsbericht stellt in diesem Rahmen ein kostengünstiges und effektives Kommunikationsinstrument dar, um das Leistungsspektrum und das Qualitätsmanagement des eigenen Krankenhauses in der Öffentlichkeit zu kommunizieren, ein positives Krankenhausimage aufzubauen und sich nachhaltig einen Konkurrenzvorteil gegenüber anderen Krankenhäusern zu sichern.

Für die zukünftigen Qualitätsberichte wäre es wünschenswert, wenn die Patienten bei der Erstellung der Berichte mehr Berücksichtigung finden würden, damit auch sie den Qualitätsbericht nutzen können. Außerdem wäre es ratsam, wenn die Krankenhäuser geeignete Kommunikationsmaßnahmen wählen würden, um den Qualitätsbericht erfolgreicher in der Öffentlichkeit zu publizieren, damit der Bekanntheitsgrad und letztendlich auch der Nutzungsgrad in der Öffentlichkeit gesteigert werden würde.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für den Qualitätsbericht der im August 2007 von allen Krankenhäusern abzugeben ist, neue Regelungen zum Inhalt und Umfang vereinbart. Diese Regelungen sollen den Qualitätsbericht insgesamt besonders für die Patienten übersichtlicher und vor allem verständlicher gestalten. Ob und inwieweit die neuen Regelungen zu mehr Übersichtlichkeit und Verständlichkeit beitragen werden, bleibt vorerst abzuwarten.

Letztendlich war die Einführung des gesetzlichen Qualitätsberichtes trotz aller Kritik ein erster großer Schritt zu mehr Transparenz im deutschen Gesundheitswesen, der sicherlich zukünftig immer mehr an Bedeutung gewinnen wird.

Prof. Dr. Detlef Steinhausen
Fachhochschule Münster, Fachbereich Wirtschaft
Lehrgebiet: Quantitative Verfahren und Marketing Research
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