13.11.2006 - Wirkstoff Rimonabant muss von Krankenkassen nicht erstattet werden

Verordnung durch Ärzte auf Kassenrezept nicht möglich

Mitte Oktober klassifizierte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) das Medikament Acomplia®, das den Wirkstoff Rimonabant enthält, als Lifestyle-Medikament. Damit ist eine Verordnung durch Ärzte auf Kassenrezept nicht möglich.

Rimonabant wirkt als Appetitzügler, der in das Endocannabinoid-System eingreift. Bei Hunger schüttet der Organismus vermehrt Endocannabinoide wie Anandamid aus, die unter anderem den Cannabinoid Rezeptor 1 (CB1) aktivieren, der hauptsächlich im Gehirn, in verschiedenen Organen und im Fettgewebe vorkommt. Im Tierversuch an Mäusen hat sich gezeigt, dass eine Blockade dieses Rezeptors mit Rimonabant den Appetit bremst und die Tiere trotz überreichlichen Futterangebots schlank bleiben.

Auch Studien am Menschen belegen, dass Rimonabant in Kombination mit einer Diät und Bewegung zu einer signifikanten Gewichtsabnahme führt. Außerdem reduziert sich der Hüftumfang und es gibt positive Veränderungen kadiovaskulärer Risikofaktoren. Daher erteilte die Europäische Kommission dem Unternehmen Sanofi-Aventis am 19. Juni 2006 eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Acomplia® in der gesamten Europäischen Union. Seit September 2006 ist das Präparat auch auf dem deutschen Markt erhältlich. Das Medikament kommt für Menschen mit Adipositas oder Übergewicht und einem oder mehreren kardiovaskulären Risikofaktoren in Betracht.

Als Grund für die Entscheidung des GBA kommt das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Betracht. Eine Behandlung mit Rimonabant für ein Jahr kostet etwa 1000 Euro. Darüber hinaus ist die Indikation Übergewicht den gesetzlichen Bestimmungen nach ein Grund dafür, ein Arzneimittel als Lifestyle-Medikament einzustufen, das nicht von den Kassen bezahlt werden darf. (Daniela Rösler, Diplom Oecotrophologin)

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