25.08.2006 - Flugreisen: Medikamente im Handgepäck?

Diabetiker und andere chronisch Kranke sollten sich vor einer Flugreise gut informieren

Chronisch Kranke sollten derzeit bei einer geplanten, längeren Flugreise unbedingt die Frage klären, ob sie ihre Medikamente im Handgepäck mit an Bord nehmen können. Denn insbesondere für Reisende, die auf flüssige Medikamente, wie Insulin für Diabetiker, dringend angewiesen sind, kann es Probleme geben. Das Centrum für Reisemedizin (CRM), Düsseldorf, rät daher, sich bei der Buchung und ggf. auch einen Tag vor der Abreise am Flughafen nach der aktuellen Handhabung zu erkundigen. Ein ärztliches Attest kann bei den örtlichen Kontrolleuren hilfreich sein. Eine Gewähr dafür gibt es jedoch nicht. 

Wichtig ist außerdem, dass sich Reisende von ihrem Arzt über die Bedeutung des betreffenden Mittels für die eigene Gesundheit umfassend aufklären lassen, um selbst entscheiden zu können, ob sie den Flug antreten oder verzichten. Dabei sollten, möglichst mit einem reisemedizinisch qualifizierten Arzt, alle reisebezogenen Umstände berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Flugdauer, Zeitverschiebung und Wiederbeschaffung am Zielort. 

Nach einer Recherche des Centrum für Reisemedizin gibt es, abgesehen von Rahmenrichtlinien wie das Verbot der Mitnahme von Waffen, Messern, spitzer Instrumente etc. zurzeit weder weltweit noch länderspezifisch detaillierte Bestimmungen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen und welche nicht.

Die Entscheidung hierüber treffen die zuständigen Behörden und im Einzelfall letztlich die örtlichen Sicherheitsorgane. Deren Praktiken können sich jedoch je nach aktueller Situation von Land zu Land, von Ort zu Ort und von Tag zu Tag jederzeit ändern. Das betrifft prinzipiell auch Medikamente. Gelegentlich wird von den Kontrolleuren eine Probeeinnahme der betreffenden Substanz akzeptiert. Im schlimmsten Fall muss der Reisende mit der Beschlagnahmung  des Mittels oder mit der Zurückweisung vom Flug rechnen.

Das CRM rät Reisenden grundsätzlich ihre dringend benötigten Medikamente in doppelter Ration mitzunehmen und diese auf verschiedene Gepäckstücke zu verteilen, um auch für den Fall, dass eine Tasche abhanden kommt, noch ausreichend versorgt zu sein. Eine Vorlage für das Attest zu Mitführung von Medikamenten, Spritzen und Kanülen veröffentlicht das CRM in seinen beiden Handbüchern "Reisemedizin" und "Reisen mit Vorerkrankungen", die über 50.000 Ärzte und Apotheken in Deutschland beziehen... [mehr]