13.09.2006 - Gutes Entlassungs-Management sichert die post-stationäre Nachsorge

Führt das DRG-System zur vorzeitigen Entlassung von Patienten?

Führt das DRG-System zur vorzeitigen Entlassung von Patienten? Seitdem die Krankenhäuser pro Patient nur noch eine Fallpauschale erhalten, häufen sich  Klagen darüber, dass Patienten zu früh in die hausärztliche Nachsorge oder zur Reha-Behandlung geschickt werden. Schon 2002 bewies eine im British Medical Journal veröffentlichte Studie, dass Patienten, die passend zum Wochenende entlassen wurden, überproportional häufig wiederaufgenommen werden mussten – der berühmte Drehtür-Effekt.

Zu ähnlichen Ergebnissen kam eine Untersuchung der Gmünder Ersatzkasse. Trotzdem gibt es nach Ansicht von Ulrich Dembski,  beim AOK-Bundesverband verantwortlich für die Abteilung stationäre Leistungen, bisher keine "blutigen Entlassungen".

Unbestreitbar ist, dass die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus seit 1990 stetig gesunken ist. Laut Statistik der Deutschen Krankenhausgesellschaft sank die Zahl der Krankenhausbetten von 1991 bis 2003 um 18,6%, die durchschnittliche Liegezeit der Patienten von 14,3 auf 8,9 Tage. Parallel dazu stieg die jährliche Patientenzahl von 14,6 auf 17,3 Millionen. Die "Leistungsdichte", der Arbeitsanfall für das ärztliche und pflegerische Personal hat also erkennbar zugenommen. Durch Zeitmangel gelingt es kaum, Patienten auf den nach-stationären Alltag vorzubereiten oder für eine ambulante pflegerische Betreuung zu sorgen.

Einige Krankenhäuser haben vor einigen Jahren begonnen, dieses Defizit an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Behandlung durch Entlassungsmanagement und Patientenüberleitungskonzepte auszugleichen.

Einen geeigneten Leitfaden bietet beispielsweise das „Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege“. Durch die Nähe zum Patienten ist das Pflegepersonal für die Koordination des Entlassungsprozesses verantwortlich. Doch dies geschieht in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Medizinern, Sozialarbeitern und den Angehörigen.

Der Sozialdienst berät bei Anschlussheilbehandlung, Kurzzeit- oder Langzeitpflege und Krankenkassenleistungen. Bei pflegebedürftigen Patienten regelt ein gutes Überleitungskonzept die Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst. Durch die Darstellung aller patientenrelevanten Daten wird die post-stationäre Pflegequalität sichergestellt. Dies ist vor allem wichtig bei Wunden oder künstlicher Ernährung. (Holger Schmidt) 

© Medizinische Enzyklopädie 2010