Als einen Meilenstein in der Krebsprävention wird die Einführung einer Impfung zur Verhinderung des Zervixkarzinoms angesehen, die seit wenigen Wochen zur Verfügung steht.
Das Advisory Committee on Immunization Pratices (ACIP) (vergleichbar der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland) hat am 29.06.2006 eine generelle Impfempfehlung für alle Mädchen im Alter von 11 bis 12 Jahren gegen humane Papillomviren (HPV) in den USA ausgesprochen. Die Impfserie, bestehend aus 3 Teilimpfungen, kann bereits ab dem 9. Lebensjahr erfolgen. Zudem wird die Impfung auch für Mädchen und Frauen im Alter von 13 bis 26 Jahren empfohlen, die nach Ansicht der ACIP von der Impfung profitieren.
25.07.2006 - Generelle Impfempfehlung für Mädchen gegen humane Papillomviren
Wirksame Prävention des Zervikarzinoms jetzt verfügbar
Die Impfempfehlung erfolgte somit bereits unmittelbar nach der Zulassung des tetravalenten Impfstoffs (HPV-6,11,16,18) (Gardasil®) in den USA, die erst Anfang Juni 2006 ausgesprochen worden war. Durch die Impfung gegen HPV lässt sich eine akute sowie chronische HPV-Infektion verhindern, die eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Entstehung von zervikalen Dysplasien sowie des Zervixkarzinoms ist.
Neben der Prävention von zervikalen Veränderungen schützt die tetravalente Vakzine zudem vor die durch HPV-6 und -11 verursachten Genitalwarzen (Kondylome). Unter epidemiologischen Aspekten wird durch die generelle Impfempfehlung darauf abgezielt, die Mädchen bereits vor Beginn der sexuellen Aktivität vor einer Infektion mit onkogenen HPVs (HPV-16/18) zu schützen.
Für die Zulassung des Impfstoffs wurden umfangreiche, weltweite, multizentrische Studien an mehr als 30.000 Frauen durchgeführt, die eindrucksvoll die Wirksamkeit, Immunogenität und Verträglichkeit des Impfstoffs gezeigt haben. Ein zweiter, bivalenter Impfstoff (HPV-16/18) (Cervarix®), der ebenfalls hervorragende klinische Ergebnisse gezeigt hat, wird im nächsten Jahr in Europa zugelassen werden.
Die Impfungen erfolgt zum Zeitpunkt Monat 0, 2 und 6. Eine serologische Vor- oder Nachtestung der Impflinge ist weder notwendig, noch stehen derzeit kommerzielle Tests zur Verfügung. Die bisher beobachteten Seroprotektionsraten betragen 100%, was bedeutet, dass alle Impflinge mit der Bildung von Antikörpern gegen HPV reagieren. Ob zu einem zukünftigen Zeitpunkt ggf. eine Auffrischimpfung notwendig werden wird, ist derzeit noch unklar. Dieser Umstand spielte jedoch bei der generellen Impfempfehlung keine Rolle, da die Auswirkung auf ein Impfprogramm durch eine eventuell später notwendige Auffrischimpfung unerheblich ist.
Der Impfstoff gegen HPV ist in Deutschland zwar noch nicht zugelassen, kann jedoch nach dem AMG §73, Abs. 4, hier angewendet werden, wenn eine entsprechende Indikation besteht. Die Kosten pro Dosis belaufen sich auf ca. € 125.- bis € 130.-, einschl. MwSt. Eine Erstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen erfolgt derzeit nicht. Ob Privatkassen den Impfstoff derzeit erstatten, ist nicht bekannt.
Trotz der hohen Wirksamkeit und Bedeutung der Impfung wird ein generelles Impfprogramm in Anbetracht der hohen Kosten nur erfolgreich sein, wenn mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgt. Bis dahin bleibt die Impfung gegen HPV eine Selbstzahlerleistung und die Kosten müssen vom Patienten getragen werden (Prof. Dr. med. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg).
© Medizinische Enzyklopädie 2010