Grundsätzlich sollte angestrebt werden, bei Frauen mit Kinderwunsch, alle erforderlichen Schutzimpfungen rechtzeitig vor einer Schwangerschaft durchzuführen. Dies verhindert zum einen eine Gefährdung des Kindes vor einer konnatalen Infektion, andererseits erwirbt das Neugeborene über den diaplazentären Transfer von spezifischen IgG-Antikörpern die so wichtige Leihimmunität für die ersten Lebensmonate. Seit wenigen Jahren werden zur Prävention des konnatalen Varizellen-Syndroms sowie der neonatalen Windpocken die Impfung gegen Varizellen bei seronegativen Frauen vor der Schwangerschaft angeraten.
Empfohlen wird inzwischen auch eine Auffrischimpfung gegen Pertussis bei unzureichendem Immunschutz. Ferner ist vor einer Schwangerschaft unbedingt darauf zu achten, dass eine Immunität gegen Röteln (durchgemachte Infektion oder impfinduzierte Immunität) besteht, um die, wenn auch heute seltene auftretenden konnatalen Röteln zu vermeiden.
Gemäß der Mutterschaftsrichtlinie erfolgt zum Nachweis des Röteln-Immunstatus beim Nachweis einer Schwangerschaft eine serologische Untersuchung. Bei nicht vorhandener Immunität bedarf es der Verabreichung einer Dosis des Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffes. Auch erfolgt eine serologische Untersuchung zum Ausschluss bzw. Nachweises einer chronischen Hepatitis B.
04.12.2006 - Sind Impfungen in der Schwangerschaft möglich?
Impfungen und Schwangerschaft: Was beachtet werden muss
In der Schwangerschaft sollte zwar jeder nicht erforderliche Eingriff unterbleiben, jedoch können Totimpfstoffe, wenn indiziert, grundsätzlich erfolgen. Fruchtschäden oder Aborte kommen nach der Verabreichung von Totimpfstoffen nicht vor. Die Notwendigkeit für die Verabreichung von Totimpfstoffen kann sich zum Beispiel bei einer unvorhergesehenen bzw. unaufschiebbaren Reise einer Schwangeren ergeben.
Hier können Impfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B, FSME, Meningokokken, Tollwut, Influenza, Cholera oder Poliomyelitis ("Kinderlähmung") notwendig werden. Generell sollte jedoch darauf geachtet werden, dass regelmäßige Auffrischimpfungen gemäß des Impfkalendars sowie den Empfehlungen der STIKO idealerweise vor einer Schwangerschaft erfolgen.
Dies betrifft insbesondere Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Pertussis, Influenza sowie FSME. Schon in Kürze dürfte auch die Impfung gegen humane Papillomviren mit in den Impfkalendar aufgenommen werden. In den USA und Kanada wird seit kurzem die Influenza-Impfung von Schwangeren generell empfohlen, sofern die saisonale Impfung nicht bereits vor der Schwangerschaft erfolgt war.
Im Allgemeinen gilt die Verabreichung von Lebendimpfstoffen aus Sicherheitsüberlegungen während der Schwangerschaft als kontraindiziert. Dies betrifft die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen sowie Gelbfieber. Allerdings sind Embryo- oder Fetopathien, die durch eine versehentliche Applikation eines Lebendimpfstoffes verursacht wurden, in der Literatur bisher nicht belegt. Insofern scheint die Verabreichung von Lebendimpfstoffen während der Schwangerschaft, wenn überhaupt, nur ein äußerst geringes Risiko für eine Schädigung des Kindes aufzuweisen.
Die Durchführung eines Schwangerschaftstests, zum Beispiel vor einer Impfung gegen Gelbfieber, wird auch bei Frauen im gebährfähigen Alter ohne adäquate Kontrazeption nicht gefordert. Für den oralen Typhus-Lebendimpfstoff besteht während der Schwangerschaft bei einer entsprechenden Indikation, wie zum Beispiel einer Reise in ein endemisches Gebiet, keine Einschränkung (Prof. Dr. med. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg).
© Medizinische Enzyklopädie 2010