08.10.2006 - Steuerberatung: Gesundheits-Check für Arztpraxen

Basel II verschärft die Finanzlage der niedergelassenen Ärzte

Durch die geänderten Kreditvergabe-Richtlinien, die ab 2007 als "Basel II" in Kraft treten, kann der finanzielle Spielraum enger werden – nicht nur für Krankenhäuser. Steuerberater attestieren auch niedergelassenen Ärzten einen erhöhten Beratungsbedarf.

Mit Basel II (Konsultationspapier des "Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht") wird das Ausfallrisiko eines Kredits stärker berücksichtigt. Im Kern ändert sich durch Basel II folgendes: Mussten Banken und Sparkassen bisher für jeden vergebenen Unternehmenskredit pauschal 8% der Kreditsumme als Eigenkapital-Risikosicherung vorhalten, ist ab 2007 die  individuelle Risikobewertung der Kreditnehmers entscheidend. Im Klartext: Fällt die Bonitätsprüfung eines Kunden ungünstig aus, muss die Bank mehr Eigenkapital als Risikovorsorge zurücklegen, der Kredit wird damit für den Kunden teuerer.

"Wir hatten noch nie so viele notleidende Praxen wie jetzt - davon kann auch die Ärzte- und Apothekerbank ein Liedchen singen", sagt Dagmar Passmann von der Steuerberatungsgesellschaft METAX. Leidet ein niedergelassener Arzt unter Liquiditätsengpässen, könnten sich diese durch Basel II noch verschärfen. Dagmar Passmann nennt zwei Beispiele für eine schlechte Bonität:

Beispiel 1: Ein Arzt benötigt einen Kredit, hat aber keine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Wie soll der Kredit getilgt werden, wenn ein unvorhergesehener Arbeitsausfall eintritt?

Beispiel 2: Eine Arztpraxis mit intensiver gerätetechnischer Auslastung. Alle Geräte sind veraltet, die Abschreibungsmöglichkeiten sind bereits ausgeschöpft. Woher soll angesichts dieses Investitionsstaus das Geld für Neuanschaffungen kommen?

Nach Angaben des Berliner Steuerberaters Heiko Biehler führen Banken schon jetzt ein internes Rating von Arztpraxen – im Fachjargon "scoring" genannt - durch. Dabei werden kritische Kennzahlen, wie zum Beispiel Eigenkapitalquote, Umsatzgewinnrelation, Verschuldungsstruktur, Liquidität usw. betrachtet und in der Zeitreihe verglichen. Als weitere Beurteilungs-Kriterien gelten: Wettbewerbssituation und Zukunftsaussichten, Praxisorganisation, Abrechnungswesen und die Kundenbeziehung zwischen Bank und Arzt.

Diese Prüfungen würden zunehmend auch für laufende Kredit-Engagements durchgeführt und könnten in unangenehme Bankgespräche münden.

Dagmar Passmann rät deshalb niedergelassenen Ärzten, den Steuerberater unbedingt als "Moderator" zu nutzen. Bei Kreditwünschen sollten sie zunächst einen Gesundheits-Check der Arztpraxis erstellen.  Da Steuerberater häufig das Rechnungswesen der Arztpraxen führen, könnten sie den Banken eine Interpretierungshilfe und dem Mandanten damit eine wichtige Hilfsfunktion bieten.

Zur Verbesserung des Rating empfehlen die Finanzexperten der WKO:

-  Die Implementierung von modernen betriebswirtschaftlichen Instrumenten (Controlling, Strategie- und Zielformulierung, Planrechnungen und Investitionsplanung inkl. Soll-/Ist-Vergleiche. Ein Finanzplan (Vorschau der Einnahmen/Ausgaben über die nächsten zwei bis drei Jahre) kann  bonitätsverbessernd sein.

- Rechtzeitige Information der Hausbank über Geschäftsstrategie und die Positionierung des Unternehmens am Markt. Erfragen sollte man vor einem Kreditansuchen, welche Zahlen/Fakten für die Bank einen positiven Einfluss auf das Rating haben können.

- Der Kreditbetreuer sollte angeben,  wie eine Bonitätseinstufung begründet ist und wie sie verbessert werden kann. Herauskommen sollte eine Art Stärken-/Schwächenanalyse.(Holger Schmidt, Redaktion medixtra.com)

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