Niedergelassene Ärzte sind einem geringeren Insolvenzrisiko ausgesetzt als der Durchschnitt der Unternehmer in Deutschland. Dies ergab eine Selektion der Creditreform Datenbank. Im Jahr 2005 mussten insgesamt 240 Zahnarzt- und Arztpraxen Insolvenz anmelden. Bezieht man diese Größe auf die Zahl der Praxen von niedergelassenen Ärzten insgesamt, erhält man die relative Insolvenzbetroffenheit.
Diese liegt für Arzt- und Zahnarztpraxen in Deutschland bei 24 Insolvenzen pro 10.000 existierende Betriebe. Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller Unternehmen in Deutschland liegt die relative Insolvenzbetroffenheit bei 130 Insolvenzen pro 10.000 existente Unternehmen.
Allerdings stieg die Zahl der insolventen Arzt- und Zahnarztpraxen im Verlauf des letzten Jahres überdurchschnittlich stark an – nämlich um 54,8%. Im Jahr 2004 waren lediglich 155 Insolvenzen zu beklagen, 2005 sind es 240.
Die Zahl der Insolvenzen sagt allerdings nichts über die Praxisschließungen aus, die vielleicht ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen werden, bei denen aber sämtliche Gläubiger befriedigt werden können und es eines Insolvenzantrages nicht bedarf.
Verband der Vereine Creditreform e. V.
Michael Bretz, Wirtschafts- und Konjunkturforschung
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