Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zusammen mit einem Expertenkreis eine neue Version des Anforderungskataloges „Gute Praxis Bewertungsportale“ veröffentlicht. 2010 hatte das ÄZQ zehn Arztbewertungsportale anhand der ersten Checklistenversion geprüft und seine Gutachten im Dezember online gestellt.
Dieses Clearingverfahren zeigte, dass sich der Anforderungskatalog gut in der Praxis einsetzen lässt. Ihre Erfahrungen aus diesem Praxis-Test haben ÄZQ und Experten jetzt in die neue Version der Checkliste mit einfließen lassen. Zwei neue Qualitätskriterien sind hinzugekommen, so dass der Katalog jetzt aus 42 Anforderungen besteht. Nach Meinung der Experten sollte sich aus den Einträgen entnehmen lassen, ob der Arzt über eine Zulassung für die vertragsärztliche Versorgung verfügt. Außerdem sollte das Portal frei von möglichen Preisvergleichen für medizinische Dienstleistungen, zum Beispiel für Schönheitsoperationen, sein.
Weitere Änderungen: Hinter jeder Frage steht jetzt eine genaue Erläuterung, wann ein Kriterium als erfüllt gilt. Um die Checkliste übersichtlicher zu gestalten sind die Kriterien jetzt außerdem in die Bereiche „gesetzliche Vorgaben“, „Transparenz“, „Datenschutz“, „Bewertungsverfahren“, „Maßnahmen gegen Missbrauch und Manipulation“ und „Nutzerfreundlichkeit“ eingeteilt.Bei der Überarbeitung der Checkliste saßen im Expertenkreis erstmals Vertreter der ärztlichen Selbstverwaltung, der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundeszahnärztekammer zusammen an einem Tisch. Neben dem überarbeiteten Kriterienkatalog für Arztbewertungsportale werden deshalb demnächst auch Versionen für Bewertungsportale für Zahnärzte und für Psychotherapeuten erscheinen.
In den vergangenen Jahren haben sich im Internet zahlreiche Arztbewertungsportale etabliert, die sich qualitativ stark unterscheiden. Mit wenigen Ausnahmen sind sie Nutzern keine große Hilfe, wenn es darum geht, den geeigneten Arzt für die persönlichen Bedürfnisse zu finden.
Denn ein Patient bewertet seinen Arzt meist nach sehr subjektiven Kriterien: Freundlichkeit, Erreichbarkeit oder Wartezeiten. Die derzeit vorhandenen Portale machen dies zum Teil nur unzureichend deutlich. Sie unterscheiden sich außerdem stark in Bezug auf die Bewertungsverfahren und deren Verständlichkeit.
Bewertungsportale werden aber im Gesundheitswesen an Bedeutung zunehmen. Umso wichtiger ist es, allgemein gültige Qualitätsstandards für die Online-Bewertung von Ärzten und Krankenhäusern zu entwickeln. Das Einhalten dieser Standards soll die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleisten.