Auf dem 1. Gesundheitswirtschaftskongress im September kritisierte der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Austermann die Uneinheitlichkeit der Landes-Basisfallwerte für die Krankenhäuser. In einer Untersuchung hatte man nämlich festgestellt, dass die Kliniken Schleswig-Holsteins finanziell besser ausgestattet wären, würde für sie der Landes-Basisfallwert (LBFW) von Hamburg gelten.
Am 6. Oktober forderte der Verband der Klinikdirektoren (VKD) eine bundeseinheitliche Krankenhausvergütung und ein Ende der Budgetierung auf Landesebene. "Verwerfungen" des Systems würden so geglättet und eine sozial gerechte Finanzierung aller Krankenhäusern gewährleistet.
Dass diese Forderung umgesetzt wird, ist unwahrscheinlich. Schon jetzt führt die DRG-Anpassung in vielen Kliniken zu Liquiditätsengpässen. Nicht zuletzt deshalb beschloss der Bund im 2. Fallpauschalenänderungsgesetz die Verlängerung der Konvergenzphase bis 2009. Demnach wird ab 2005 wird ein bestimmter Prozentsatz der Krankenhausleistungen in Fallpauschalen abgerechnet. In vier Stufen soll dieser Anteil bis 2009 auf 100% angehoben werden.
In der Konvergenzphase errechnet sich das Krankenhausbudget aus dem Landes-Basisfallwert (basierend auf den Budgetvereinbarungen von 2004 plus jährlicher Anpassung) und der Summe der Bewertungsrelationen (krankenhausspezifischer Case Mix Index und DRG-spezifischer Fallwert). Einige Krankenhausleistungen werden jedoch weiterhin außerhalb des DRG-Systems abgerechnet.
Für hochspezialisierte Intensivstationen, deren Kosten über die DRG nicht sachgerecht abgedeckt werden, gibt es krankenhausindividuelle Zusatzentgelte. Fehlberechnungen des LBFW können im Folgejahr korrigiert werden. Über die Kappungsgrenze sorgte der Bund außerdem für eine Begrenzung von maximalen Budgetverlusten. Krankenkassen und Privatkliniken kritisieren diese "zögerliche" DRG-Anpassung - kostenintensive Leistungserbringer würden zu sehr geschont.
Bis 2009 beruht die Krankenhaus-Finanzierung auf einer Mischung aus Selbstkostendeckung und leistungsorientierter DRG-Vergütung. Hamburgs Krankenhäuser, deren medizinische Leistungen teurer als in anderen Bundesländern erbracht werden, können zunächst weiterhin mit dem Krankenkassenverband über krankenhausindividuelle Basisfallwerte verhandeln. Am Ende der Konvergenzphase müssen sie ihre Kosten dem Landesdurchschnitt angepasst haben. Bis zur Einführung eines bundeseineinheitlichen Basisfallwertes ist es also noch ein weiter Weg. (Holger Schmidt)
© Medizinische Enzyklopädie 2010