19.10.2005 - Aufdeckung von Infektionen durch Falldefinition

ICD-10 - Hilfreiches epidemiologisches Instrument

Gerade beim Auftreten einer neuen Infektion, für noch keine diagnostischen Nachweisverfahren bestehen bzw. bei Infektionen, die auf sonstigem Wege nicht diagnostizierbar sind, ist die Erarbeitung von Falldefinitionen von Bedeutung. Gemäß Infektionsschutzgesetz §4 Abs.2 Nr.2a hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Aufgabe Falldefinitionen zu erstellen, welche die Kriterien für die Übermittlung vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesgesundheitsbehörde und von dort an das RKI festlegen.

Eine Falldefinition entsteht durch die Zusammenfassung empirisch gewonnener charakteristischer Symptome, die ein Krankheitsbild von anderen abgrenzen soll. Die Falldefinition bildet den Ausgangspunkt für alle weiteren Erhebungen und basiert auf bestimmten Kriterien für die Übermittlung eines Erkrankungs- oder Todesfalls und eines Nachweises von Krankheitserregern, welche den jeweiligen epidemiologischen Erfordernissen entsprechen.

Falldefinitionen haben zum Ziel, bundesweit einheitliche Kriterien im Rahmen der epidemiologischen Überwachung von Infektionskrankheiten sicherzustellen. Damit sollen sie zu standardisierten Bewertungen, objektiveren Entscheidungen und letztlich aussage- kräftigeren Statistiken beitragen. Mitarbeiter der Gesundheitsämter entscheiden demnach anhand der Falldefinitionen, ob Erkrankungs- oder Todesfälle bzw. Nachweise von Krankheitserregern, die ihnen gemeldet oder anderweitig bekannt wurden, an die zuständige Landesbehörde zu übermitteln sind. Die Zielgruppe dieser Falldefinitionen sind deshalb primär die Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektoren und andere nicht-ärztliche Mitarbeiter der Gesundheitsämter, welche die Entscheidung zur Übermittlung hauptsächlich treffen. Die Falldefinitionen legen nicht die Kriterien für die Meldung an das Gesundheitsamt fest. Sie richten sich deshalb nicht an klinisch oder labordiagnostisch tätige Ärzte.

Für jede Übermittlungskategorie (in der Regel ein übermittlungspflichtiger Erreger und die von ihm verursachte Erkrankung), liegt eine Falldefinition vor, die derselben einheitlichen Struktur folgt:
Der Titel der Falldefinition richtet sich in der Regel nach der Erregerbezeichnung, gefolgt von der Krankheitsbezeichnung. Um die Vergleichbarkeit mit anderen Gesundheitsstatistiken und –indikatoren zu unterstützen, sind die 4-stelligen Kodierungen der Internationalen Krankheitsklassifikation (ICD-10) aufgeführt, die der Übermittlungskategorie entsprechen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ICD-10-Kodierungen nicht im Detail definiert sind, wie die Falldefinitionen. Da die ICD-10 nicht primär der infektionsepidemiologischen Überwachung dienen, sind die Falldefinitionen oftmals nicht eindeutig in ICD-10-Kodierungen abbildbar, noch ist dies umgekehrt immer möglich. Ausschlusskriterien dienen der frühzeitigen Ablehnung eines Falles bezüglich seiner Übermittlung.

Als Einschlusskriterien sind die klinischen Symptome und/oder labordiagnostischen Nachweise aufgeführt, die je nach Fall (übermittlungspflichtiger Erreger und die von ihm verursachte Erkrankung)  zutreffen müssen. Explizit ist ausgeführt, wie epidemiologische Zusammenhänge und Expositionen als epidemiologische Bestätigung anerkannt werden (zum Beispiel bestimmte Übertragungswege und  Inkubationszeiten etc.). Zu jeder Falldefinition wird die gesetzliche Grundlage für Meldepflicht und Übermittlung genannt. Der Begriff: "Meldung" bezeichnet die Information des zuständigen Gesundheitsamtes bzw. bei Erregernachweisen (IfSG §7, Abs. 3) auch die Information durch den Meldepflichtigen. Der Begriff Übermittlung hingegen bezeichnet die Informationsweitergabe vom Gesundheitsamt über die Landesbehörde an das RKI. Mit einigen Ausnahmen (IfSG §6, Abs. 1, Nr. 2 und 5; §7, Abs. 2) enthalten die vorliegenden Falldefinitionen alle nach IfSG übermittlungspflichtige Sachverhalte.

Bei den Falldefinitionskategorien werden klinisch diagnostizierte Erkrankungen, klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankungen, klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankungen, labordiagnostisch nachgewiesene Infektionen bei nicht erfülltem klinischen Bild sowie labordiagnostisch nachgewiesene Infektionen bei unbekanntem klinischen Bild unterschieden. Für jede einzelne Erkrankungen muss die ergänzende Beschreibung zur jeweiligen Falldefinition  spezifisch angepasst werden (Prof. Dr. med. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg).

© Medizinische Enzyklopädie 2010