Glaubt man den Ankündigungen von Gesundheitsministerium und Krankenkassen, wird mit der Veröffentlichung von Krankenhaus-Qualitätsberichten eine neue Ära eingeleitet. Ab 1. September 2005 sollen Patienten nach der Lektüre der Qualitätsberichte selbst entscheiden können, welches der bundesweit 2.200 Krankenhäuser sie zur Behandlung ihrer Erkrankungen aufsuchen möchten. Der dadurch ermöglichte Leistungsvergleich soll den Wettbewerb der Krankenhäuser fördern und zugleich das interne Qualitätsmanagement steuern.
31.08.2005 - Qualitätsberichte: Neue Unübersichtlichkeit
Bis zum 31. August 2005 müssen alle Krankenhäuser einen Qualitätsbericht veröffentlichen
In Wirklichkeit ist dieser Leistungsvergleich bisher kaum möglich. Zwar sind viele Qualitätsberichte seit dem 1. August 2005 über das Internet einsehbar. Um die Berichte verstehen zu können, ist die Kenntnis medizinischer Fachbegriffe eine notwendige Voraussetzung. Bei der Präsentation der Qualitätsberichte des LBK Hamburg am 30.August beklagten Patientenvertreter und Journalisten daher die wenig laiengerechte Aufbereitung der Krankenhausdaten und den "Informations-Overkill für die Patienten".
Zu den gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben im Qualitätsbericht gehören vor allem Strukturdaten: Auskunft über die 30 häufigsten Diagnosen, je nach Fachgebiet die 10 häufigsten Operationen, die Anzahl der Ärzte und die medizintechnische Ausstattung.
Dieser Beschränkung auf quantitative Angaben liegt die Annahme zugrunde, dass ein selten durchgeführter Eingriff mehr Risiken für den Patienten birgt. Die Orientierung an Mindestmengen führt jedoch nicht automatisch zu einer besseren medizinischen Versorgung. Dass Leistungsmenge und Ergebnisqualität zusammenhängen, versuchen Institute wie das IQWiG erst noch zu beweisen.
"Die Messung von Behandlungsqualität ist viel komplexer", betonten alle Referenten der LBK-Pressekonferenz. Außerdem habe sich durch die Einführung der DRG´s die durchschnittliche Verweildauer der Patienten verkürzt – bei einer Cholezystektomie zum Beispiel auf wenige Tage. Ob bei der ambulanten Nachsorge Komplikationen auftreten, spiele für den Qualitätsbericht des Krankenhauses keine Rolle. Zur Messung der Ergebnisqualität sei aber eine Verlaufskontrolle wichtig. (Holger Schmidt)
© Medizinische Enzyklopädie 2010
