Der Befall mit Kopfläusen (Pediculosis capitis) ist vermutlich so alt wie die Menschheit und betrifft seit jeher alle sozialen Schichten. Kopfläuse haben sich koevolutiv mit dem Menschen entwickelt und sich dabei auf den Menschen als Nahrungsquelle spezialisiert. Die Insekten passen in den Industrieländern heute nicht in das Bild von Sauberkeit und Hygiene, weswegen ein Befall daher zur Stigmatisierung führt. Auf der anderen Seite führt die Mobilität, worunter auch Flüchtlingsströme fallen, zu einem stetigen Reservoir für Kopfläuse.
Die Kopfläuse (Pediculus humanus capitis) werden als eigene Rasse klassifiziert und von der Kleiderlaus unterschieden. Sie gelten als stationäre Ektoparasiten des Menschen. Für gewöhnlich befallen sie das Hauthaar des Wirtes. Auch auf anderen behaarten Stellen des Oberkörpers, wie Augenbrauen und Achselhaare, sind die Läuse oftmals zu finden. Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Die Verbreitung wird insbesondere durch Gemeinschaftseinrichtung begünstig. Das Vorkommen der Kopfläuse ist ganzjährig. Am häufigsten sind Kinder, insbesonder Mädchen, betroffen. Bei einer Einschleppung der Kopfläuse in das häusliche Umfeld sind in vielen Fällen auch die anderen Familienmitglieder betroffen.
26.05.2010- Kopflausbefall: Lästiges und ansteckendes Übel
Problem für alleinerziehende, auf Kinderbetreuung angewiesene Berufstätige
Der Lebenszyklus der Kopfläuse umfasst die drei Stadien: Ei, Nymphe und adulte Laus. Die Entwicklung einer Kopflausgeneration beträgt meist nur 17 Tage. Die weibliche Laus legt nach Erreichen der Geschlechtsreife sofort Eier (Nissen), die sie mit einer wasserunlöslichen Substanz an die Haare klebt. Die Nissen finden sich zunächst nahe der Kopfhaut und erreichen mit dem Auswachsen des Haars die Oberfläche der Kopfbehaarung. Man geht davon aus, dass ein Weibchen bis zu einem Monat lebt und dabei täglich bis zu 10 Eiern legt. Kopfläuse saugen in allen Entwicklungsstadien Blut. Im gefütterten Zustand wandern sie an das Haarende und können so bei engen Kontakt auf einen anderen Wirt gelangen.
Die Übertragung der Kopfläuse erfolgt in den allermeisten Fällen direkt durch Haar-Haar-Kontakt mit einer befallenen Person. Der Umweg über Spielsachen oder Kleidung (zum Beispiel Mützen) ist für die Verbreitung eher von untergeordneter Bedeutung. Grund hierfür ist das rasche Absterben der Läuse ohne eine rasche und stetige Blutmahlzeit. Eine Entwesung oder sonstige insektizide Behandlung ist in der Regel nicht notwenig.
Nach Kontakt zu einer mit Kopfläuse befallenen Person kommt es nach 4 bis 6 Wochen zu Juckreiz und Kribbeln im Haar. Klinisch äußert sich der Befall durch multiple kleine, rote, nicht-entzündliche, petechiale Punkte in der Kopfhaut. Bei einem starken, unbehandeltem Befall kommt es in Folge der Verklebung der Haare durch Nissen zu nässenden Ekzemen und sekundären bakteriellen Infektionen. Zudem besteht starker Juckreiz.
Der Nachweis eines Kopflausbefalls erfolgt in den meisten Fällen mit bloßem Auge oder aber mit einer Lupe. Der Nissenbefall zeigt sich durch das Vorhandensein von weißen Pünktchen auf den Haaren.
Die Behandlung der Pediculose erfolgt mit geeigneten Insektiziden. Empfohlen werden derzeit Präparate, die Allethrin, Lindan oder Pyrethrum enthalten. Beim Waschen der Haare mit den insektizidhalten Shampoos ist auf die gemäß der Angaben des Herstellers empfohlenen Einwirkzeiten zu achten. Eine Wiederholung der Behandlung ist grundsätzlich nach 8 bis 10 Tagen erforderlich, um ggf. überlebende Nissen bzw. Larven abzutöten. Auch sollten Familienmitglieder gleichsam mitbehandelt werden. Bei extremen Befall kann ein Abschneiden der Haare ggf. notwendig sein.
Eine Meldepflicht besteht für den behandelnden Arzt nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG) für Kopfläuse nicht. Allerdings verpflichtet das IfSG die Eltern nach §34 Abs. 5 der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen Befall mit Kopfläusen zu machen. Die Durchführung der erfolgten Behandlung ist zu bestätigen. Hierfür ist bei erstmaligen Befall kein ärztliches Attest erforderlich. Bei wiederholtem Befall innerhalb von 4 Wochen hingegen bedarf eines ärztlichen Attestes zur Bescheinigung des Behandlungserfolges.
Zu einer erfolgreichen Behandlung und einer Verhinderung einer Weiterverbreitung bedarf es der Kooperation der Eltern, der kinderbetreuenden Einrichtung, den behandelnden Ärzten sowie oftmals des Gesundheitsamtes. Ein großes Problem ergibt sich hierbei oftmals für alleinerziehende, berufstätige Eltern, die auf eine Betreuung ihres Kindes im Kinderkrippe, -garten, Schule oder Hort angewiesen sind (Prof. Dr. med. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg).
© Medizinische Enzyklopädie 2010