30.10.2009 - Ist ein Wiederauftreten des Pockenvirus möglich?

Pocken-Alarm: Unnötige Panikmache vor dem II. Golfkrieg

Im Gefolge der Planungen des II. Golfkrieges wurde wohl als psychologische Maßnahme der Kriegsführung die Öffentlichkeit mit der Möglichkeit bioterroristischer Anschläge konfrontiert. Die Gesundheits- wie auch Sicherheitsbehörden gefährdeter Länder waren daher gezwungen, ein Notfallkonzept zu erarbeiten. Von besonderer Bedeutung war dabei die Frage der willkürlichen Freisetzung eines Erregers, der seit 1977 nicht mehr endemisch aufgetreten ist, dem Pockenvirus.

Offiziell gibt es derzeit nur zwei Lagerstätten für Pockenvirusstämme: Die Centers for Disease Control and Prevention, Atlanta (USA) und das Institut Vector, Nowosibirsk (GUS). Im Mai 1980 hatte die WHO (WHO) die Welt nach einer globalen Impfkampagne für frei von endemischen Pocken erklärt.

Beim Pockenvirus, dem Variola-Virus, handelt es sich um einen Vertreter der Poxviridae, Genus Orthopoxvirus. Antigenetisch ist das Virus eng mit dem Affenpockenvirus verwandt. Bei diesem seit Ende der 1970er Jahre eradizierten Erreger, war der Mensch das einzige Reservoir. Somit konnten Ansteckungen auf aerogenem Weg nur von infizierten auf nicht-infizierte Menschen erfolgen. In Abhängigkeit von physikalischen Faktoren, wie Trockenheit, Luftfeuchtigkeit oder Kälte, bleibt der Erreger in der Umwelt z. B. über viele Wochen infektiös.

Ob Pockenviren im Permafrost, wie z. B. in Yakutien (z. B. in Gräbern), infektiös blieben, wurde immer wieder diskutiert und lässt sich sicher nicht grundsätzlich ausschließen. Auch lässt sich mit den neuen Erkenntnissen der Molekularbiologie zukünftig nicht ausschließen, dass Pockenvirus aus kriminellen oder weltanschaulichen Gründen hergestellt werden könnte. Das Beispiel des synthetisch hergestellten Poliovirus verdeutlicht diese Möglichkeit nur umso eindringlicher, wobei der Aufwand für Pockenviren ungleich größer und die erforderlichen Zeiten deutlich länger wären. .

Pockenbedrohungs-Potential 2003 (Infografik: mediXtra)

Die Inkubationszeit der Pocken betrug 12 bis 14 Tage. An Pocken Erkrankte waren mit Beginn des Fiebers und für die Dauer des Exanthems, etwa 3 Wochen, infektiös. Mit fortschreitender Dauer der Erkrankung nahm die Infektiosität ab. Das klinische Bild der Pocken war durch die typischen Effloreszenzen geprägt. Kurz nach dem Fieberbeginn schossen die Hauterscheinungen mit Papeln auf, die in der Folge zu eitergefüllten Blasen und schließlich zu verkrustenden Pusteln wurden. Im Gegensatz zu den Windpocken boten die Effloreszenzen ein monomorphes Bild.

Die Mehrzahl (60-70%) der an Pocken erkrankten Menschen überlebten die Erkrankung mit einer ausgeprägten Narbenbildung. Als Komplikation galten hämorrhagische Verläufe. Bei Personen mit einer Teilimmunität kam es zu leichteren Verläufen mit einer niedrigeren Letalität. Die Diagnostik der Pocken erfolgt durch die diversen virologischen Methoden, wie Elektronenmikroskopie, PCR und seltener Antigentests. Während in den 1970er Jahren keine spezifische Therapie zur Verfügung stand, sind heute antivirale Substanzen, wie Cidofovir, wahrscheinlich wirksam. Durch Plasmaspenden von kürzlich geimpften Soldaten der US Armee, steht nun auch wieder Vaccinia-Hyperimmunglobulin zur Verfügung, das zur Behandlung von Erkrankten oder als Postexpositionsprophylaxe eingesetzt werden kann.

Aufbau des Pockenvirus (Illustration: mediXtra)

Die Strategie, die zur Eradikation der Pocken führten, waren weltweite Impfkampagnen mit Vaccinia-Impfstoff sowie Abriegelsimpfungen bei Ausbrüchen. Durch dieses Konzept ließen sich die letzten Infizierten aufspüren und die Infektionsketten somit endgültig brechen. Allerdings war die Vaccinia-Impfung mit erheblich Nebenwirkungen behaftet und Impfkomplikationen, die teils auch letal verliefen, kamen vor. Als Notfallreserve wurden nochmals 100 Millionen Dosen des Vaccinia-Impfstoffs durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben, die jetzt eingelagert wurden. Der Impfstoff entspricht den Anforderungen, die die WHO in den 1970er Jahren an die Wirksamkeit dieses Impfstoffs gestellt hatte.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §6 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, somit auch den Pocken, namentlich meldepflichtig. Namentlich ist nach dem IfSG §7 der direkte oder indirekte Nachweis, sofern die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen, zu melden.

Für den theoretischen Fall eines Wiederauftretens bzw. einer Einschleppung von Pocken wurde
ein Bund-Länder-Rahmenkonzept erarbeitet, das auf den vier Säulen, Diagnostik, seuchenhygienischen Maßnahmen, Organisation von Schutzimpfungen und der Behandlung, basieren. 

(Prof. Dr. med. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg/ Schlußredaktion: Dr. Andreas Nitsche Robert Koch-Institut, Zentrum für Biologische Sicherheit).
 
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