01.07.2005 - G-BA: Weichenstellung im Gesundheitswesen

Managed Care oder Evidenzbasierte Medizin

Heute am 1. Juli tritt die neue Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft. Beschlossen wurde sie schon am 15. März - gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Auf Widerstand stieß dabei vor allem die Regelung, dass der Nutzen einer  diagnostischen oder therapeutischen Methode "durch qualitativ angemessene Unterlagen der Evidenzklasse 1... zu belegen" ist, also durch wissenschaftlich einwandfreie Studien mit größter Aussagekraft.

Bisher galt eher das Prinzip "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt". Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden konnten im klinischen Alltag so lange angewendet werden, bis ihre Wirkungslosigkeit erwiesen war. Nach dem Vioxx-Skandal besann sich der G-BA (zusammengesetzt aus Vertretern der Ärztekammern, Krankenkassen und der DKG) jedoch auf seine zentrale Befugnis – der Bewertung von medizinischen Leistungen, die dann in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.

Die Fachgesellschaft AWMF kritisierte die neue Verfahrensordnung auf nachvollziehbare Weise.  Da medizinische Innovationen oft erst nach jahrelangen Studien eingeführt werden könnten, bestünde die Gefahr, dass vor allem Schwerkranke nicht mehr von lebensrettenden oder -verlängernden  Maßnahmen profitierten. Nicht ganz uneigennützig wirken dagegen die Proteste des Bundesverbandes Medizintechnologie – er befürchtet eine Behinderung des technischen Fortschritts. Und auch das Gesundheitsministerium genehmigte die Verfahrensordnung nicht ohne Vorbehalt.

Bei aller Diskussionsfreudigkeit gerät aus dem Blick, dass es sich bei der Entscheidung des G-BA um eine Weichenstellung handelt, deren Problematik der Regierungsberater Karl Lauterbach bereits vor 5 Jahren beschrieben hat. Demnach stehen bei der Reform des Gesundheitswesens zwei Modelle zur Disposition: Managed Care oder Evidenzbasierte Medizin (EbM). In den USA haben Managed Care -Organisationen jedoch einen schlechten Ruf. Als Instrument zur Kostenreduktion, zum Beispiel durch Risikoselektion bei chronisch Kranken, trägt Managed Care nicht zur Behandlungsqualität bei.

Ein evidenzbasiertes Gesundheitssystem, bei dem die Qualität im Zentrum steht und die Wirksamkeit  medizinischer Leistungen durch Prüfungen und Studien belegt wird, kann eigentlich nur Befürworter haben.  Dies setzt  voraus, dass Forschungsziele nach objektiven Kriterien festgelegt werden. Wegen der hohen Kosten von randomisierten Studien gehorcht die Forschung aber zunehmend Marketing-orientierten Interessen. Es werden vor allem Therapien erforscht, die gewinnversprechend sind. Verlierer sind dagegen Kranke, deren Therapie keine Aussicht auf breite Vermarktung hat. (Holger Schmidt)


© Medizinische Enzyklopädie 2010