| Operation | Kosten-Übernahme | Begründung | Mögliche Ausnahmen (Beispiele) |
| Faltenbehandlung | nein | Falten oder Hauterschlaffungen sind normale Alterungsprozesse, keine Krankheit | Oberliderschlaffung mit Einschränkung des Gesichtsfeldes; starke Unterliderschlaffung mit sekundärer Beeinträchtigung des Auges (starker Tränenausfluss) |
| Brustvergrößerung | selten | Kleine Brust (anlagebedingt, nach Stillzeit etc.) ist keine Krankheit | Jede Art der Brustwiederherstellung nach Tumoroperation, bei Fehlanlage oder starker Asymmetrie der Brust |
| Brustverkleinerung | selten | Große Brust (anlagebedingt, durch Fettleibigkeit, durch Hormon- veränderungen etc.) ist keine Krankheit |
Objektivierbares Krankheitsbild als Folge einer extrem großen
Brust (Hautekzeme unter der Brust, Wirbelsäulen- beschwerden etc.); bei Gynäkomastie (Brustanlage bei Männern) |
| Fettabsaugung | sehr selten | Fettansammlung fast immer ernährungsbedingt, daher keine Krankheit nach SGB V | Bei krankhafter Fettsucht (Elephantiasis); sehr selten bei mechanischer Behinderung oder zur OP-Vorbereitung (z.B. Hüft- oder Knieprothese) |
| Bauchdecken- straffung |
nein | Ursache praktisch nie krankheitsbedingt | Objektivierbares Krankheitsbild als Folge eines extrem großen Bauchhautlappens (Hautekzem, Behinderung des Wasserlassens etc.) |
| Nasenkorrektur | selten | Formvarianten der Nase sind keine Krankheit | Entstellende Veränderungen nach Tumor oder Unfall; starke Behinderung der Nasenatmung durch Schiefstand der Nasenscheidewand |
| Entfernung einer Hautveränderung | nach Befund | Hautveränderungen sind meist ein kosmetisches Problem, keine Krankheit | Bei Hautveränderungen, die als Tumor oder Tumorvorstufe gelten oder zur Entartung neigen |
| Narbenkorrektur | selten | Narben sind Folge eines normalen Heilungsprozesses, keine Krankheit | Funktionsbehinderung oder Entstellung (z.B. Brandverletzung); bei Kindern zur Vermeidung psychosozialer Probleme |
| Anlegen abstehender Ohren | nach Befund und Alter | Formvarianten der Ohren sind keine Krankheit | Bei Kindern bis zur Pubertät (Winkel zwischen Ohrmuschel und Schädel mehr als 45 Grad), danach in der Regel nicht mehr |
| Tätowierungs- entfernung |
nein | Tätowierung ist individuelle Entscheidung des Betroffenen | Nur bei starken allergischen Reaktionen auf den Farbstoff |