23.05.2005 - Schönheitschirurgie

Plastisch-Ästhetischer Eingriff

 

Operation Kosten-Übernahme Begründung Mögliche Ausnahmen (Beispiele)
Faltenbehandlung nein Falten oder Hauterschlaffungen sind normale Alterungsprozesse, keine Krankheit Oberliderschlaffung mit Einschränkung des Gesichtsfeldes; starke Unterliderschlaffung mit sekundärer Beeinträchtigung des Auges (starker Tränenausfluss)
Brustvergrößerung selten Kleine Brust (anlagebedingt, nach Stillzeit etc.) ist keine Krankheit Jede Art der Brustwiederherstellung nach Tumoroperation, bei Fehlanlage oder starker Asymmetrie der Brust
Brustverkleinerung selten Große Brust (anlagebedingt, durch Fettleibigkeit, durch Hormon-
veränderungen etc.) ist keine Krankheit
Objektivierbares Krankheitsbild als Folge einer extrem großen Brust (Hautekzeme unter der Brust, Wirbelsäulen-
beschwerden etc.); bei Gynäkomastie (Brustanlage bei Männern)
Fettabsaugung sehr selten Fettansammlung fast immer ernährungsbedingt, daher keine Krankheit nach SGB V Bei krankhafter Fettsucht (Elephantiasis); sehr selten bei mechanischer Behinderung oder zur OP-Vorbereitung (z.B. Hüft- oder Knieprothese)
Bauchdecken-
straffung
nein Ursache praktisch nie krankheitsbedingt Objektivierbares Krankheitsbild als Folge eines extrem großen Bauchhautlappens (Hautekzem, Behinderung des Wasserlassens etc.)
Nasenkorrektur selten Formvarianten der Nase sind keine Krankheit Entstellende Veränderungen nach Tumor oder Unfall; starke Behinderung der Nasenatmung durch Schiefstand der Nasenscheidewand
Entfernung einer Hautveränderung nach Befund Hautveränderungen sind meist ein kosmetisches Problem, keine Krankheit Bei Hautveränderungen, die als Tumor oder Tumorvorstufe gelten oder zur Entartung neigen
Narbenkorrektur selten Narben sind Folge eines normalen Heilungsprozesses, keine Krankheit Funktionsbehinderung oder Entstellung (z.B. Brandverletzung); bei Kindern zur Vermeidung psychosozialer Probleme
Anlegen abstehender Ohren nach Befund und Alter Formvarianten der Ohren sind keine Krankheit Bei Kindern bis zur Pubertät (Winkel zwischen Ohrmuschel und Schädel mehr als 45 Grad), danach in der Regel nicht mehr
Tätowierungs-
entfernung
nein Tätowierung ist individuelle Entscheidung des Betroffenen Nur bei starken allergischen Reaktionen auf den Farbstoff