Bei einem Patientenkongress haben verschiedene Experten, wie schon häufiger in der Vergangenheit, die Krebsversorgung in Deutschland kritisiert - dies berichtete die Frankfurter Rundschau am 26 April. Dabei wurde gefordert, die Strukturen so zu vernetzen, dass es nicht dem Zufall überlassen bleibt, wie und von welchem Arzt Krebserkrankungen behandelt würden. Notwendig seien nationale Krebszentren, die Behandlungsstandards definierten und systematisch Studien betrieben.
Mit dem größten Krebsregister Europas in NRW scheint man diesem Ziel ein wenig näher gekommen zu sein. Ab 1. Mai werden in Münster alle Krebserkrankungen in einem landesweiten Register erfasst. Krebsregister haben die Aufgabe, Art und Häufigkeit von Krebserkrankungen zu erheben und die resultierenden Statistiken Ärzten, Gesundheitspolitikern und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
So erhält man zum Beispiel Angaben darüber, wie häufig in welchen Regionen Krebserkrankungen auftreten. Durch Untersuchungen über Verträglichkeit und Auswirkungen von Chemotherapien ließe sich zudem die Effektivität von Medikamenten überprüfen. Eine intensivierte Ursachenforschung könnte in einigen Jahren die Basis für eine verbesserte Früherkennung, Behandlung und Nachsorge bilden.
01.06.2005 - Registriert - Größtes Krebsregister Europas in NRW
Seit heute werden in Münster alle Krebserkrankungen in einem landesweiten Register erfasst
Nach dem Gesetzentwurf sollen niedergelassene Ärzte und andere Humanmediziner ab dem 1. Mai zur Meldung von Krebserkrankungen verpflichtet werden. Das Krebsregister in NRW wird in kooperativer Trägerschaft der für die Krebsbehandlung zuständigen Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens betrieben. Man vertraut also bewusst auf die ärztliche Selbstverwaltung. Sanktionen gegen Mediziner, die Daten nicht weitergeben würden, seien bisher nicht vorgesehen.
Den Ärzten wird dazu eine spezielle Software zur Verfügung gestellt, die Mitteilungen über bösartige Tumorbildungen per Internet weiterleitet. Über ein Verschlüsselungssystem soll der Datenschutz gewährleistet bleiben. Gegen die Weitergabe verschlüsselter Angaben hat der Patient keine Einspruchsmöglichkeit.
Nach dem Bundeskrebsregistergesetz sind alle Bundesländer seit 1999 verpflichtet, entsprechende Register zu errichten. Da jedoch keine generelle Meldepflicht eingeführt wurde, ist die Umsetzung nicht in allen Bundesländern erfolgt. Krebsregister gab es bisher nur im Saarland, in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Probleme gab es vor allem in Baden-Württemberg, weil die durch mangelhafte Meldebereitschaft die notwendige Erfassungsrate von 90% bei Frauen und 95% bei Männern nicht erreicht wurde. (Holger Schmidt)
© Medizinische Enzyklopädie 2010