Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes beschlossen. Im Heilmittelwerbegesetz (HWG) werden die Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen. Damit soll irreführende, suggestive "und ethisch bedenkliche" Werbung für Schönheitsoperationen verboten werden.
Werbung für Schönheitsoperationen wie Brustvergrößerungen oder Fettabsaugungen, "die an sich nicht medizinisch notwendig sind", sollen eingeschränkt werden, lautete die Forderung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und der Bundesärztekammer. So sollen beispielsweise Vorher-Nachher-Fotos in der Werbung nicht mehr gestattet sein.
14.04.2005 - Einschränkung des Werberechts für Schönheits-Operationen
Gesetzentwurf: Schönheits-Operationen sollen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes einbezogen werden
In einer ersten Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) wurde mit der "Werbeeinschränkung in der Schönheitschirurgie" von einem "Rückschlag für die Ästhetisch-Plastische Chirurgie" gesprochen. Dies hieße vor allem: Keine Werbung mehr mit Vorher-Nachher-Fotos in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie.
"Diese Regelung bedeutet einen herben Rückschlag für die gesamte Ästhetisch-Plastische Chirurgie in Deutschland", erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie, Dr. Rolf Kleinen aus Freiburg. Hier würde eine Pauschalisierung vorgenommen, die weder den Anforderungen und dem Image eines seriösen medizinischen Fachbereiches noch dem Problem von übertriebenen Schönheitsoperationen und nicht hinreichend qualifizierten Ärzten gerecht wird, so Kleinen.
"Hochqualifizierte Plastische Chirurgen werden hier auf eine Stufe mit selbsternannten Schönheitschirurgen gestellt und pauschal der Irreführung bezichtigt," meinte Kleinen.
© Medizinische Enzyklopädie 2010