Mit einem Jahr Verzögerung beginnt heute in Schleswig-Holstein die Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte. In Flensburg erhalten jeweils 10.000 Bürger die neue Chipkarte mit Lichtbild, um deren Praxistauglichkeit zu testen. An diesem Großversuch sind außerdem jeweils 25 Ärzte und zwei Krankenhäuser beteiligt.
Auf den Gesundheitskarten sind zunächst nur die darauf enthaltenen Krankenversicherten-Daten lesbar. Ab 2007 werden schrittweise weitere Funktionen, wie etwa das elektronische Rezept und die Notfalldaten, zugeschaltet. Bis dahin sollen die teilnehmenden Ärzte auch mit dem elektronischen Heilberufsausweis ausgestattet werden, um beispielsweise das Rezept digital signieren zu können.
Von der Karte versprechen sich Gesundheitsministerium, Ärzte und Krankenkassen einen schnelleren Zugriff auf medizinische Daten und eine größere Sicherheit für den Patienten. Bürokratie und Kosten könnten damit abgebaut werden. Die elektronische Gesundheitskarte gilt als Vorstufe zur elektronischen Patientenakte.
Weitere Modellversuche sollen 2007 in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stattfinden. In einer Übergangsphase gelten die alten und neuen Karten parallel. Bis 2008 soll die Gesundheitskarte bundesweit eingeführt werden.
Die Gesundheitskarte ist der digitale Schlüssel zum zukünftigen Gesundheits-Netzwerk in Deutschland und der EU. Als Teil des eHealth - Konzepts der Bundesregierung soll sie die Gesundheitsversorgung verbessern und gleichzeitig zur Kostensenkung beitragen.
Die Karte wird mit einem Foto des Versicherten versehen, um Missbrauch zu verhindern. Neben den Pflichtangaben zur Personen und zur Krankenversicherung können auch Diagnosen, die Blutgruppe, Arzneimittel-Unverträglichkeiten und Allergien dokumentiert werden.
Zu diesen freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zählen die Speicherung von klinischen Basisdaten für die Versorgung im Notfall (Notfalldaten) und für die individuelle Arzneimittelsicherheitsprüfung, die Dokumentation abgegebener bzw. verordneter Arzneimittel, die Übermittlung von Arztbriefen, die elektronische Verwaltung von Patientenquittungen sowie - am Ende der Entwicklung - die elektronische Patientenakte.
Arzneimitteldokumentation und Notfalldaten
Entscheidet sich ein Patient zum Beispiel dafür, dass die von ihm eingenommenen Arzneimittel dokumentiert werden, können Ärzte und Apotheker künftig sofort erkennen, welche Arzneimittel bereits verordnet wurden. Die Dokumentation von Arzneimitteln dient dazu, Doppelverordnungen und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten zu vermeiden.
Die Bereitstellung klinischer Basisdaten wie zum Beispiel Grunderkrankungen, Blutgruppe, individuelle Arzneimittelunverträglichkeiten und Allergien, kann im Notfall lebensrettend sein, aber auch bei der Verordnung beziehungsweise Abgabe von Medikamenten helfen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu vermeiden.
Soweit Patienten das möchten, können diese Daten auch im Notfall vom zugriffsberechtigten medizinischen Personal im Krankenhaus oder Rettungsdienst gelesen werden. Der Arzt kann mithilfe dieser Informationen schneller und zielgerichteter handeln.
Die elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (EPA) vereint neben den eigentlichen Personendaten eine Fülle unterschiedlicher medizinischer Daten. Ihre Einführung erfolgt im Zuge weiterer Ausbaustufen der elektronischen Gesundheitskarte. Unter anderem kann die elektronische Patientenakte die individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Operationsberichte sowie Röntgenbilder und digitale Daten anderer Untersuchungen enthalten.
Der Patient kann die Daten seinen betreuenden Ärzten zugänglich machen. Kliniken, niedergelassene Ärzte und andere Heilberufler sollen dann mit Zustimmung der Patienten einen klar geregelten Zugriff auf die elektronische Patientenakte erhalten. Dadurch können sie besser und kostengünstiger bereichsübergreifend zusammenarbeiten. Die Version 1.0 der elektronischen Gesundheitskarte wurde auf der CeBIT am 14. März 2005 an die Gesundheitsministerin übergeben.(Holger Schmidt).
© Medizinische Enzyklopädie 2010