02.11.2009 - Polio-Eradikation: Noch ein weiter Weg!

Wiederholte Virusimportation in bereits poliofreie Länder

Die Kinderlähmung, Poliomyelitis, wird durch das zu den Picornaviridae gehörende Poliomyelitisvirus verursacht. Es lassen sich drei Serotypen des Virus unterscheiden. Immunologisch bedeutsam ist, dass zwischen den drei Serotypen keine Kreuzimmunität besteht. Die Poliomyelitis wird nur von Mensch zu Mensch übertragen. Der Mensch ist somit das einzige Reservoir. Die Übertragung erfolgt auf fäkal-oralem Weg. Nach der oralen Infektion kommt es in den Darmepithelien zu einer starken Virusvermehrung.

In den Epithelzellen des Rachens findet primär eine Virusreplikation statt, weswegen zu Beginn der Erkrankung eine aerogene Übertragung möglich ist. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Tagen bis zu 5 Wochen kann sich die Erkrankung als nicht-paralytische oder paralytische Poliomyelitis äußern. Bei der nichtparalytischen Poliomyelitis steht die aseptische Meningitis mit Fieber, Nackensteifigkeit und Muskelspasmen im Vordergrund. Bei der paralytischen Form bestehen ebenfalls starke Muskelschmerzen und in der Folge treten schlaffe Lähmungen hinzu.

Von den Lähmungen sind besonders die Bein-, Arm-, Bauch-, Thorax- und Augenmuskeln betroffen. Typisch sind die persistierenden motorischen Residuen nach einer durchgemachten Poliomyelitis. Neben den klinisch symptomatischen Infektionen muss in etwa 95% von asymptomatischen Verläufen ausgegangen werden. Auch kommen abortive Verläufe mit Fieber, Übelkeit, Halsschmerzen, Myalgien und Kopfschmerzen vor. In diesen Fällen ist das ZNS nicht beteiligt.

Zum Nachweis von Polioviren eignen sich Stuhlproben, Rachenabstriche und bei ZNS-Manifestation Liquor. Die Differenzierung zwischen Wildtyp- und Impfstämmen erfolgt durch Differenzierung mit molekularen Methoden (PCR, Sequenzierung). Die Therapie der Poliomyelitis erfolgt auch heute noch lediglich symptomatisch, da spezifische antivirale Substanzen nicht zur Verfügung stehen. Wichtigste Maßnahme ist die frühzeitig eingeleitete Rehabilitation mit Physiotherapie sowie orthopädischen Behandlungen.

Impfung gegen Poliomyelitis - Impfung

Die Impfung gegen Poliomyelitis erfolgte früher mittels der oralen lebendattenuierten Poliovirus-Vakzine(OPV-“Schuckimpfung“). Wegen der äußerst geringen Inzidenz der Wildinfektion und der Gefahr der vakzine-assoziierten Poliomyelitis ist die OPV-Impfung seit 1997 in Deutschland nicht mehr als Regelimpfung empfohlen. OPV-Impfstoff würde in Deutschland nur noch zur Abriegelung eines Ausbruches von Poliomyelitis eingesetzt werden.

In endemischen Ländern wird die OPV-Vakzine hingegen weiterhin angewendet. Heute werden in Deutschland nur noch formalin-inaktivierte Poliovirus-Totimpftstoffe verwendet, die als Monovakzine, wie auch in verschiedenen Kombinationsimpfstoffen zur Verfügung stehen.Seit der von der Weltgesundheitsversammlung im Jahr 1988 verabschiedeten Resolution zur weltweiten Eradikation der Poliomyelitis (synonom: Kinderlähmung) hat die Zahl der Länder mit endemischen Polio-Infektionen von damals 125 auf jetzt 6 abgenommen. Im Jahr 2003 wurden nur noch aus Afghanistan, Ägypten, Indien, Niger, Nigeria und Pakistan Poliomyelitis-Erkrankungen berichtet. Seither wurden jedoch aus weiteren 21 Ländern, die inzwischen bereits als poliofrei galten erneut Erkrankungsfälle durch Wildpoliovirus der WHO gemeldet. Ursache war jeweils eine Einschleppung des Erregers. In mehreren  Ländern (Indonesien, Somalia, Kenya, Uganda, Sudan, Yemen) kam es in der Folge zu Ausbrüchen .

Durch molekulargenetische Untersuchungen lässt sich heute der Ursprung bzw. die Verwandtschaft isolierter Poliovirus-Stämme nachweisen. So konnte belegt werden, dass Poliovirus Typ 1 direkt von Nigeria aus in folgende Länder verschleppt wurde: Benin, Burkina Faso, Chad und Kamerun. Des Weiteren wurde dieser Virusstamm indirekt, d. h. von Nigeria über Nachbarländer in die Zentralafrikanische Republik, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Mali und Togo verschleppt.

In Folge der Einschleppung eines einzigen Infektionsfalles kam es zum Beispiel im Chad zu 44 weiteren Erkrankungsfällen. Auch ausgehend von Indien wurde die Verschleppung von Poliovirus Typ 1 in den Libanon, Angola und Nepal nachgewiesen. Aufgrund der hohen Durchimpfrate in den jeweiligen Ländern kam es zur keiner relevanten Weiterverbreitung in den meisten der betroffenen Länder.

Poliomyelitis Kinderlähmung Polio-Virus verbreitung Afrika und Vorderasien (Grafik: mediXtra)

In den Ländern, in denen es zu signifikanten Ausbrüchen kam, betrug die Durchimpfrate nur etwa 50%. Die Zeitspanne, die vom Auftreten der ersten Paralysen bis zur Laborbestätigung verging, betrug im Mittel 51 (24-123) Tage. Erst nach der Laborbestätigung wurden zusätzliche Impfkampagnen initiiert.
 
Bei der Polio-Eradikationsstrategie kommt den supplementären Impfaktivitäten eine hohe Bedeutung zu. Gerade beim Auftreten bzw. Nachweis von Erkrankungen bedarf es zusätzlicher Anstrengungen der Gesundheitsbehörden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Von besonderer Bedeutung ist jedoch die rasche grenzüberschreitende Ausbreitung des Virus, wie dies für Wildpoliovirus Typ 1 dokumentiert werden konnte.

Poliomyelitis - Polio - Kinderlähmung - WHO- Eradikationsprogramm (Infografik: mediXtra)

Auch Poliovirus Typ 3 zirkuliert noch in 5 Ländern. Derzeit ist das Poliovirus Typ 3 noch in Afghanistan, Indien, Niger, Nigeria und Pakistan aktiv. Poliovirus Typ 3 scheint derzeit allerdings nicht bei Verschleppungen von Bedeutung zu sein. Die immer wieder aufschießenden Polioherde bestätigen die Notwendigkeit der Fortführung der Polio-Impfung in nicht-endemischen Ländern, um dadurch den möglichen Kontaktinfektionen nach einer Importation vorzubeugen. Bei Reisenden in endemische Gebiete sollte weiterhin auf den Polio-Impfschutz geachtet werden und, falls notwendig, eine Auffrischimpfung durchgeführt werden.

Nach dem Infektionsschutzgesetz §6 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Poliomyelitis namentlich durch den behandelnden Arzt zu melden. Darüber hinaus ist auch das Labor, in dem der Nachweis einer Infektion bestätigt wird, nach §7 zur namentlichen Meldung verpflichtet.


(Prof. Dr. med. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg/ Schlußredaktion: Dr. Andreas Nitsche Robert Koch-Institut, Zentrum für Biologische Sicherheit).

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