11.02.2005 - Werbung für Schönheits-OPs soll eingeschränkt werden

Bundesgesundheitsministerium: Irreführende und suggestive Werbung für Schönheitsoperationen soll künftig verboten werden

Das Bundesgesundheitsministerium will irreführende und suggestive Werbung für Schönheitsoperationen künftig verbieten. Durch eine entsprechende Novelle im 14.Arzneimittelgesetz (AMG) soll Werbung für Schönheitsoperationen wie Brustvergrößerungen oder Fettabsaugungen, "die an sich nicht medizinisch notwendig sind", eingeschränkt werden, indem Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) einbezogen werden. So sollen beispielsweise Vorher-Nachher-Fotos in der Werbung nicht mehr gestattet sein.

Angesichts der rapide steigenden Zahlen von schönheitschirurgischen Eingriffen sei es daher - wie im Fall von krankheitsbezogenen Eingriffen - notwendig, die Werbung für diese Verfahren dem Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens zu unterwerfen, heisst es in der heutigen Pressemitteilung. "Auch kosmetische Operationen sind ein chirurgischer Eingriff und nie ganz ungefährlich" erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

Solche Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz würden, je nachdem ob vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt, mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein Verstoß liegt nach § 3 HWG insbesondere in Form der "Irrefürhung" dann vor, "wenn Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt wird, die sie nicht  haben, oder wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann".

"Wir dürfen nicht alles zulassen, dass für Schönheitsoperationen - bis hin zur Rundumerneuerung - so geworben wird, als sei problemlos alles möglich", betonte Schmidt.

Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD) stellte aktuelle Zahlen zu Art und Anzahl von Schönheitsoperationen anlässlich ihrer 17. Jahrestagung in München am 9.September 2004 vor, die aus einer Mitgliederbefragung der rund 430 Mitglieder hervorgegangen waren.

Die häufigsten Eingriffe im Jahr 2003 von insgesamt rund 135.000 Schönheits-OPs durch Mitglieder der GÄCD waren demnach 39.000 laserchirurgische Eingriffe im Gesicht, 24.000 Fettabsaugungen, 12.800 Lidplastiken, 8.000 Brustvergrößerungen, 6.800 Nasenkorrekturen, 4.100 Ohrmuschelkorrekturen, 3.500 Brustverkleinerungen, 2.500 Bauchdeckenplastiken sowie 2.400 Facelifts.

© Medizinische Enzyklopädie 2010