Ab dem 25. November 2005 gelten neue Vorschriften für die Lebensmittelkennzeichnung: Die EU-Richtlinie 2003/89/EG verschafft Nahrungsmittelallergikern mehr Durchblick im Zutatendschungel. Lebensmittelhersteller sind dann dazu verpflichtet, detailliertere Angaben über potenziell allergene Bestandteile zu machen. Das gilt auch für Hilfsmittel, die nur während der Produktion mit dem Lebensmittel in Berührung kommen.
24.11.2005 - Mehr Sicherheit für Nahrungsmittel-Allergiker: EU verschärft Kennzeichnungspflicht
Neue EU-Richtlinie hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten
Die Liste der zu kennzeichnenden Stoffe umfasst folgende Zutaten:
1. Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
2. Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
3. Eier und Eierzeugnisse
4. Fisch und Fischerzeugnisse
5. Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
6. Soja und Sojaerzeugnisse
7. Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
8. Schalenfrüchte (d.h. Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
9. Sellerie und Sellerieerzeugnisse
10. Senf und Senferzeugnisse
11. Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
12. Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als SO2 angegeben.
Um neue Erkenntnisse zu berücksichtigen, sieht die Richtlinie eine regelmäßige wissenschaftliche Überprüfung der Zutaten vor, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen sollen.
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie fällt die bislang gültige "25%-Regel“ weg. Diese besagte, dass die Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten wie Fruchtzubereitungen nur dann kennzeichnungspflichtig sind, wenn sie mehr als 25% des Endproduktes ausmachen. Doch auch zukünftig gibt es Ausnahmen: Für zusammengesetzte Zutaten unter 2% sowie für Gewürz- und Kräutermischungen ist eine Auflistung der Zutaten nicht zwingend.
In Europa sind nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums 8% der Kinder und 3% der Erwachsenen von Nahrungsmittelallergien betroffen. Da für Allergiker selbst geringste Spuren des Allergens riskant sein können, ist es notwendig, die Umsetzung der Richtlinie mit Hilfe von sensiblen Messmethoden zu überwachen. Im Bereich dieser empfindlichen analytischen Untersuchungsmethoden besteht allerdings noch Entwicklungsbedarf.
Der Handel mit Erzeugnissen, die der neuen EU-Richtlinie nicht entsprechen, ist ab dem 25. November 2005 verboten. Ausgenommen davon sind Produkte, die vor diesem Datum in den Verkehr gebracht oder etikettiert wurden; diese dürfen bis die Lagerbestände erschöpft sind noch abgesetzt werden (Daniela Rösler, Diplom Oecotrophologin).
© Medizinische Enzyklopädie 2010