12.06.2006 - Masern lassen sich durch Impfung verhindern

Zahlen für Masernerkrankungen gestiegen - Elimination der Masern nur durch hohe Durchimpfraten erreichbar

Während der Fußball-WM 2006 in Deutschland findet eine verstärkte Überwachung von Infektionskrankheiten statt.  In Deutschland besteht wegen des anhaltenden Masernausbruches in der Region Duisburg (Nordrhein-Westfalen) eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Masernerkrankungen. Die Erkrankungszahlen sind zur Zeit rückläufig. Das Ausbreitungsrisiko in Zusammenhang mit der WM nimmt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ab.

Generell sind in Deutschland die Erkrankungszahlen für Masern nach zweijähriger Pause wieder stark angestiegen. Die Impfraten lagen bei den Schuleingangsuntersuchungen 2004 bei 93,3% für die erste und 65,7 % für die zweite Impfung. Die Eliminierung der Masern - erklärtes Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) - ist aber nur mit Durchimpfungsraten über 95% erreichbar. Auf einem Workshop der WHO im Robert Koch-Institut diskutieren heute und morgen Experten aus mehreren Staaten über Möglichkeiten, die Durchimpfungsraten zu verbessern und die Ausrottung des Virus zu erreichen. Die aktuellen Ereignisse in Nordrhein-Westfalen - wo sich die Masern weiter ausbreiten - unterstreichen die Bedeutung der Thematik.

Deutschland gilt weiterhin als ein Land, in dem Masern endemisch und oftmals auch epidemisch auftreten. Allein 2003 wurden noch 779 Erkrankungsfälle gemeldet. Regionale Masernausbrüche kommen derzeit trotz stetiger Aufklärungsbemühungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes leider immer noch vor.

Wenn Masern im Erwachsenenalter auftreten, verlaufen sie häufig schwer. Sie sind eine der häufigsten Todesursachen bei geschwächten und hungernden Menschen in Flüchtlingslagern. Durch konsequente Umsetzung von Masern-Impfprogrammen konnte das Ziel der Weltgesundheitsorganisation, die Masern auszurotten, in vielen Ländern der Welt heute bereits realisiert werden. Erklärtes Ziel ist die einheimische Zirkulation des Masernvirus bis 2010 zu stoppen.

Das Masern-Virus gehört zu den Paramyxoviridae, Genus Morbillivirus. Einziges Erregerreservoir ist der Mensch. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Die Infektiosität besteht 3 bis 5 Tage vor dem Ausbruch des Exanthems bis 4 Tage danach. Während des Prodromalstadiums ist die Infektiosität am größten.

Die Inkubationszeit beträgt 8 bis 12 Tage. Die Erkrankung beginnt mit Fieber und katarrhalischen Erscheinungen mit Konjunktivitis, Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit und trockenem Husten. Charakteristischerweise finden sich kalkweisse Stippchen auf stark geröteter Wangenschleimhaut (Koplik´sche Flecken). An das Prodromalstadium schließt sich ein makulopapulöses Exanthem an, die zunächst hinter den Ohren und im Gesicht beginnt und sich dann über den gesamten Körper ausbreiten.

Masern lassen sich durch Impfung verhindern (Illustration: mediXtra)

Zudem kann eine generalisierte Lymphadenopathie bestehen. Komplikationen der Masern sind eine transitorische Immundefizienz, Bronchopneumonie und Otitis media. Zu den klinisch wichtigsten Komplikationen werden die Affektionen des zentralen Nervensystems gerechnet. Die akute Masern-Enzephalitis tritt 3 bis 9 Tage nach Exanthembeginn auf. Dabei treten Konvulsionen, fokale Symptome mit Paresen sowie Bewusstseinstörungen auf. Als eine weitere, seltene Komplikation gilt die subakute sklerosierende Panenzephalitis. Dabei handelt es sich um eine persistierende Maserninfektion, die erst nach Jahren manifest wird und 3 bis 5 Jahre nach Erkrankungsbeginn zum Tode führt. Eine durchgemachte Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität.

Eine spezifische Therapie steht für Masern nicht zur Verfügung. Bei schweren Verlaufsformen, zum Beispiel bei immunsuppremierten Patienten, wird ein Therapieversuch mit dem Nukleosidanalogon Ribavirin versucht. Allerdings liegen hierfür keine evidenz-basierten Daten vor. Sekundäre bakterielle Infektionen bedürfen einer entsprechenden antibiotischen Therapie.

Laut den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten alle Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten mit der Masern/ Mumps/ Röteln/ Varizellen-Vakzine geimpft werden. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres sollte auch die zweite Masern/Mumps-Röteln-Impfung erfolgt sein. Die Impfung induziert eine humorale als auch eine zelluläre Immunität.

Auch in Kombination mit Mumps und Röteln bzw. Mumps, Röteln und Varizellen sind die Impfstoffe in allen Altersklassen sehr gut verträglich und verursachen keine nennenswerten unerwünschten Reaktionen. Auch bei Erwachsenen können diese Impfungen problemlos angewendet werden. Diese Frage stellt sich oftmals vor Langzeitaufenthalten in den USA und Kanada, da hier zum Beispiel für Studenten, eine Impfung gefordert wird. Die Dauer des Impfschutzes ist nicht genau bekannt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass der Impfschutz vermutlich lebenslang sein dürfte. Allerdings scheint ein geringer Teil der Geimpften den Impfschutz nach Jahren wieder zu verlieren.

Nach dem Infektionsschutzgesetz §6 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern namentlich durch den behandelnden Arzt zu melden. Darüber hinaus ist auch das Labor, in dem der Nachweis einer Infektion bestätigt wird, nach §7 zur namentlichen Meldung verpflichtet (Prof. Dr. med. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg).

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